AZWV Qualitätsmanagement (Bildungsträger)

TÜV PROFiCERT Zertifizierungsverfahren

Das TÜV PROFiCERT Verfahren AZWV betrachtet die Umsetzung der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung für Weiterbildung, welche die Anerkennung von Fachkundigen Stellen und die Zulassung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen regelt.

Ziel einer Zertifizierung gem. AZWV ist die Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen und /oder Bildungsträgern, da bei entsprechend zugelassenen Bildungsträgern oder Bildungsmaßnahmen die Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit eingelöst werden können.

Trägerzulassung:
die durch den Träger anzuwendende normative Grundlage und deren Anforderungen an ein System zur Sicherung der Qualität müssen den Anforderungen in § 8 Abs. 4 AZWV und dem § 84 SGB III entsprechen.

Maßnahmenzulassung:
Grundlage für die Zulassung von Bildungsmaßnahmen (Schulungen, Seminare…) sind die §§ 85 SGB III und 9 AZWV sowie aktuell gültige Empfehlungen des Anerkennungsbeirates.

Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte der aktuellen Revision der Gesetze und Verordnungen.

Nach erfolgreichem Zertifizierungs-Verfahren wird das TÜV PROFiCERT Zertifikat AZWV verliehen, welches 3 Jahre gültig ist und in Form jährlicher Überwachungs-Audits bestätigt werden muss.

Sie möchten vertiefende Informationen oder einen Gesprächstermin?
Dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf:

E-Mail: Zum Kontaktformular
oder
Tel.: 06151 600-331

zurück zur PROFICERT Hauptseite


mehr Infos zum


E-Mail Kontakt

E-Mail Kontaktformular

Haben Sie Fragen? Dann senden Sie uns einfach eine
E-Mail oder fordern Sie hier Ihr individuelles Angebot an.


PDF zur Dienstleistung

Die Dienstleistungsbeschrei-bung als PDF-Download erhalten Sie hier (PDF, 60 KB)


PDF auf dieser Seite

erfordert


Referenzen

Sie möchten mehr über unsere PROFiCERT-plus Referenzprojekte erfahren? Dann klicken Sie hier