Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich

Präqualifizierungsverfahren für Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich


Seit dem 1. Juli 2010 dürfen Leistungserbringer Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen nach §127 SGB V abgeben.

Dabei können nur solche Leistungserbringer Vertragspartner der Krankenkassen sein, welche die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Die Krankenkassen müssen dabei sicherstellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Die Krankenkassen müssen jedoch ohne weitere Prüfung von der Erfüllung dieser Voraussetzungen ausgehen, wenn der Leistungserbringer eine Bestätigung einer geeigneten Stelle (z. B. TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH) über seine Qualifizierung vorlegt.Das heißt, Sie als Leistungserbringer können die Erfüllung der Kriterien mittels einer Präqualifizierung nachweisen. Dieses Verfahren baut überflüssigen bürokratischen Aufwand bei Krankenkassen und Leistungserbringern ab, der durch die sonst immer wiederkehrenden Überprüfungen der Eignung der Vertragspartner vor jedem Vertragsabschluss entstehen würde.

Den Antrag zur auf Präqualifizierung der Leistungserbringer können direkt bei TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH (IK-Nummer: 590644690) gestellt werden.

E-Mail: Zum Kontaktformular
oder
Tel.: 06151 600-331

Den Kriterienkatalog und die Begehungs-Checklisten usw. stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Kriterienkatalog
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Bandagen
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Einlagen
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Hörhilfen
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Lagerungshilfe
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Prothesen
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Schuhe
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Sehhilfe
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Betriebsbegehungsprotokoll Versorgungsbereich Sitzhilfen
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Preisliste für die Präqualifizierung von Leistungserbringern
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