Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil ihres Lageberichtes – inklusive einer unabhängigen Prüfung der Angaben. TÜV Hessen steht Ihnen dabei als vertrauenswürdiger Partner zur Seite. Mit der EU-Richtlinie wird die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen ankommen. In den kommenden Jahren werden bundesweit rund 15.000 Unternehmen zur Erstellung und Prüfung ihrer Berichte verpflichtet sein. Schauen Sie selbst, ob Sie mit Ihrem Unternehmen dabei sind:

Unsere Leistungen

Unsere Experten kennen die CSRD, die ESRS und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex genau. Sobald die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, steht Ihnen TÜV Hessen gerne zur Verfügung. Als renommierte, unabhängige Prüforganisation verifizieren wir die Angaben in Ihren Berichten gemäß den Richtlinien der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

Ihre Vorteile

  • CSRD-Konformität: Mit der Prüfung der Informationen in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht nach den CSRD-Standards ist Ihr Reporting für die kommenden gesetzlichen Standards in der EU gerüstet
  • Imagegewinn: Die CSRD-konforme Bestätigung der Angaben Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung trägt positiv zu Ihrem Unternehmensimage bei und signalisiert Ihr Engagement für nachhaltiges Wirtschaften
  • Umfassendes Know-how: Der Expertenpool von TÜV Hessen verfügt über großes Branchen- und Fachwissen. Wir verstehen die Interaktion zwischen den Berichtsindikatoren und anderen (Management)-Systemen in Ihrem Unternehmen
  • Flexibilität: Gerne arbeiten wir hier sehr eng und effizient mit Ihrer Wirtschaftsprüfungsorganisation zusammen

Fristen der Berichtspflicht

2024

Start der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Die erhobenen Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird 2025 veröffentlicht.

2025

Ab 2025 sind Großunternehmen von der Berichtspflicht betroffen. Es gilt das Geschäftsjahr 2025 mit Abgabe des Nachhaltigkeitsberichts im Jahr 2026.

2026

Ab 2026 gilt die CSRD zusätzlich für kleinere und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Daten müssen mit dem Start des Geschäftsjahrs 2026 gesammelt werden. Der Bericht folgt 2027.

2028

Alle Nicht-EU Unternehmen mit mindestens 150 Mio. Euro Nettoumsatz und einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in der EU werden ab 2028 berichtspflichtig.

Unternehmensdefinitionen

Großunternehmen

Überschreiten Unternehmen mindestens zwei der angegebenen Kriterien zählen sie zu den Großunternehmen:

  • 250 ArbeitnehmerInnen
  • 40 Mio. EUR Umsatzerlöse
  • 20 Mio. EUR Bilanzsumme

Kleine und mittlere Unternehmen

In diese Kategorie fallen Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreiten:

  • 10 ArbeitnehmerInnen
  • 700 k EUR Umsatzerlöse
  • 350 k EUR Bilanzsumme

Nicht-EU-Unternehmen

Dieser Kategorie zugeordnet sind Unternehmen ohne Zentrale in der EU, wenn auf sie die folgenden Kriterien zutreffen:

  • > 150 Mio. EUR Umsatz in der EU
  • mindestens eine EU-Niederlassung ODER
  • ein EU-Tochterunternehmen

Berichterstattung ab 2024

Die CSRD weitet die Berichtspflicht von Unternehmen in der EU somit deutlich aus. Ab 2024 muss die Berichterstattung ausschließlich nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgen. Die Vorgaben führen die Bestimmungen der bisherigen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) weiter. Mit dem neuen Standard liegt der Fokus stärker als bisher auf der doppelten Wesentlichkeit. Die Berichterstattung fördert damit ein umfassendes Verständnis der wesentlichen Auswirkungen von Unternehmen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance – den drei Säulen der Nachhaltigkeit. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit für Unternehmen umfassender und einheitlicher. Eine stärkere Quantifizierung erhöht außerdem die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben. Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich noch in 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Folgende Standards und Richtlinien werden Teil des neuen Gesetzes sein.

Standards und Richtlinien

Global Reporting Initiative (GRI):
Die GRI-Standards der unabhängigen Global Reporting Initiative sind der weltweit am weitesten verbreitete Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung. In den Reports der meisten Unternehmen sind diese Standards die zentrale Grundlage.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS):
Für die Umsetzung der CSRD hat die europäische Organisation EFRAG verpflichtende europäische Berichtsstandards definiert. Künftig werden alle Unternehmen diese European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verwenden, wenn sie den Anforderungen der CSRD unterliegen.

Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Doppelte Wesentlichkeit
Mit der CSRD wird außerdem die doppelte Wesentlichkeit verpflichtend. Unternehmen müssen sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt (Inside-Out) als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In) berichten.

Pflicht zur externen Prüfung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ab 2024 ebenso wie die Finanzberichterstattung (Lagebericht) von einer unabhängigen Prüforganisation kontrolliert werden. Außerdem wird die Prüfungstiefe schrittweise erweitert. Zunächst ist eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) vorgesehen, anschließend folgt eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit („reasonable assurance“).

Nachhaltigkeit als Teil des Lageberichts
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig zum verpflichtenden Teil des Lageberichts von Unternehmen. Damit wird der Stellenwert der Nachhaltigkeitsberichte weiter erhöht und erhält sukzessive den gleichen Stellenwert wie Finanzberichte.

Standardisiertes Format
Schon seit Januar 2020 sind bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen im European Single Electronic Format (ESEF) zu präsentieren. Dieses Format ist sowohl für Menschen als auch Maschinen gleichermaßen lesbar. Dafür werden die Konzernabschlüsse im XHTML-Format mit XBRL-Tags gekennzeichnet. Mit der CSRD wird die Anforderung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet. Eine eigene XBRL-Taxonomie ist in Planung.

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Letzte Änderung: 11.03.2024